Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Ja, wir wissen alle…
Arbeitgeber müssen auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Weitere Pflichten ergeben sich auch aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. speziellen Vorschriften zur Unfallverhütung. Privatrechtlich ist die Pflicht zur Fürsorge des Arbeitgebers in § 618 BGB ausgestaltet.
„Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden“. (angeblich von Otto von Bismarck)
Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen und hieraus die erforderlichen Arbeitschutzmaßnahmen abzuleiten:
- Gefährdungsbeurteilung und daraus resultierende Maßnahmen ermittelt, ergänzt, angepasst?
- Unterweisungen aktuell angepasst und dokumentiert
- Vorhaltung von Betriebsanweisungen einschl. nach den neuesten Vorschriften abgeglichen
- ggf. Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)
- Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes
- Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
- Prüfung von Arbeitsmitteln / überwachungsbedürftigen Anlagen
- ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Berücksichtigung von Forderungen aus dem berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk sowie dem staatlichen Arbeitsschutzrecht wie z.B. dem Jugendarbeitsschutz, dem Mutterschutz, der Lastenhandhabung, dem Gefahrstoffrecht etc.
...aber warum alleine?
Wir sind Ihnen behilflich… Test
Betreuung, Unterstützung und Beratung nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz sowie auf Basis vertraglicher Abmachungen.
Diese bedeutet…
- Sicherheitstechnische Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
- Ermitteln von Arbeits- und Gesundheitsgefährdungen und Vorschlagen von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefährdungen
- Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen und Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitsunfälle vorschlagen
- Beratung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie deren Dokumentation
- Unterstützung bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen
- Erstellen und Durchführen von Unterweisungen
- Durchführen von Projektarbeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Kontakte zu Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern
…vor allem stellt sich aber folgende Frage?!
Haben Sie die Zeit, einen derartigen Arbeitsaufwand sachgerecht selbst auszuführen?
Wie viel Umsatz entgeht Ihnen genau in dieser umfangreichen, zeitaufwendigen Bearbeitungszeit?