Prüfer für Tritte und Leitern


Ja, Sie müssen...

Tritte und Leitern jährlich oder gemäß der Gefährdungsbeurteilung prüfen und diese dokumentieren. 

                                                                           ...und ich kann Sie dabei unterstützen als vom "TÜV Nord" zertifizierte befähigte Person.

Der Unternehmer/Arbeitgeber hat...

im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Leitern unter Berücksichtigung der verschiedenen Leiterbauarten und ggf. Zubehör zu ermitteln. 

Tritte, Leitern sowie das Zubehör müssen dem Stand der Technik entsprechen und mit Benutzerinformationen zur sicheren Anwendung und ggf. Gefahrenhinweisen versehen sein.

Der Arbeitgeber, der Leitern benutzt oder benutzen lässt, hat sicherzustellen, dass die Leitern in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. 

Sofern Leitern Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können, sind Prüfungen durch befähigte Personen durchzuführen. Nach dem Anbau von Anbauteilen und der Instandsetzung muss die Leiter ebenfalls geprüft werden.

Visuelle Routine-Inspektion von Kinderspielplätzen



... machen Sie als Betreiber von Kinderspielplätzen eine Visuelle Routine-Inspektion und vor allem, haben Sie die Zeit dafür? Ich kann Sie bei Ihren Aufgaben gerne, als vom TÜV Nord zertifizierte befähigte Person, unterstützen.


Was mache ich für Sie in dieser Funktion...

Eine Durchführung der "Visuelle Routine Inspektion" erfolgt regelmäßig (täglich/ wöchentlich) von mir als befähigte Person.

Bei der Inspektion achte ich auf offensichtliche Gefahren in Folge normaler Benutzung und Verschleiß sowie auf Schäden durch Vandalismus oder besondere Witterungsverhältnisse. 

Typische Gefährdungen die erkannt werden müssen, sind beispielsweise gebrochene Geräteteile, Scherben und Glassplitter oder gefährliche und bedenkliche Gegenstände und Werkzeuge. Aber auch auf Bodenfreiheit, Sauberkeit, freigelegte Fundamente oder fehlendes Bodenmaterial wird während der Inspektion geachtet.

Dieses wird in direktem Kontakt dem Betreiber mitgeteilt und dokumentiert.

                                                                                                                                              ...also warum alles selbst und alleine machen?