Brandschutz

§ 14 LBauO M-V  Brandschutz: 

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Als Unternehmer/ Arbeitgeber ergeben sich für Sie folgende Aufgaben, bei denen ich Sie als Brandschutzbeauftragter umfangreich unterstützen möchte:

  • Erstellen/ Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken 
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen 
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

Brandschutzbeauftragter (ja/nein)


Weitere Aufgaben als Unternehmer/ Arbeitgeber (...oder Brandschutzbeauftragter)

  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23) 
  • Prüfen der Lagerung und/ oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. 
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege 
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen 
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen 
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden 
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen 
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw. 
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen 
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/ Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.) 
  • Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz

Warum also einen Brandschutzbeauftragten?

Durch diese umfangreichen, zeitaufwändigen, vielfältigen und speziellen Aufgaben des Brandschutzes ist es zweckmäßig, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen oder die benannten Aufgaben dann eben selbst wahrzunehmen.

Ihre Entscheidung ist abhängig von der eigenen Gefährdungsermittlung und somit dem Arbeitsschutzgesetz §3 Absatz 1 - Schutz der Beschäftigten oder der Industriebaurichtlinie, der jeweiligen Länderbauordnung speziell  für Sonderbauten, dem Brandschutzkonzept oder der Versammlungsstättenverordnung.

Egal ob Ihr Unternehmen also Aufgrund von baubehördlichen Vorgaben einen "BSB" zwingend benötigt oder ob Sie den "BSB" als sicherheitsfördernden Faktor im Unternehmen schätzen, die Frage nach den grundlegenden organisatorischen Rahmenbedingungen bleibt. 

Nehmen Sie sich bitte einmal 45 Minuten Zeit und schauen Sie sich die Dokumentation zum Flughafenbrand Düsseldorf 1996  "Die schlimmste Katastrophe" ( https://youtu.be/KdrNeqg6xhU ) an, danach werden Sie mich verstehen warum mir das Thema Brandschutz sehr viel bedeutet. Danke, Ihr Jörg Schulz