MEIN PROFIL
...kurz gesagt!
Elektromonteur, Grundwehrdienst und Studium in Dresden zum Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik.
...dann Abteilungsleiter, Abnahmeingenieur und Mitglied in der technischen Abnahmekommission, Inbetriebnahmeleiter bis hin zum Bau- und Projektleiter, in einem großen Konzern und jahrelang quer durch Deutschland.
Erweiterung der bis dahin erworbenen Qualifikation zum
- Qualitätsmanagementbeauftragter + Auditor,
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur),
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator,
- Brandschutzbeauftragter
ergänzend:
- Prüfer für Tritte/Leitern
- Visuelle Routine Inspektion von Kinderspielplätzen
Was mich bewegt?
Im Laufe meines 37 jährigen Berufslebens lernte ich beide Seiten sowohl die einer Führungskraft als auch in der Funktion des Beratenden kennen.
Auch für mich gab es eine Zeit, in der ich "keine optimale Einstellung" zu den obigen Themen hatte. Überdacht und geändert hat sich meine Einstellung schlagartig nach einem brutal "augenöffnenden" Vortrag eines Rechtsanwaltes über die Verantwortung von Führungskräften und dem Szenario "Verdammt, es ist etwas passiert!...". Während meiner beruflichen Laufbahn gab es nie einen schweren Unfall, wofür ich bis heute sehr dankbar bin. Somit prägte mich eine hervorragende Zusammenarbeit mit Menschen, Mitarbeitern und Fachleuten zu den oben beschriebenen Sachthemen. Jetzt also die Gründung eines eigenen beratenden Ingenieurbüro.
Mein Vorteil? Ein großes Plus an viel Lebens- und Berufserfahrung einschließlich meinem Wissen und meiner Kenntnisse über zwei Seiten der Medaille. Ich helfe, unterstütze und berate Sie gerne, nach besten Wissen und Gewissen einschließlich den gemachten und den erlebten Erfahrungen.
Ich bin Ihr Partner, Ihr Auge, Ihr Ohr, Ihr Mund, Ihr warnender oder anpickender Zeigefinger also Ihr gutes Gewissen!
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung im Betrieb
Bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung ist zu unterscheiden zwischen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten und der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Wesentliche Grundlage der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen. Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen. Sie können kombiniert werden.
Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Mindesteinsatzzeiten nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Diese Anlage regelt den zeitlichen Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Es werden dabei sowohl die gewerbespezifischen Gefährdungen als auch die betriebsspezifischen Gefährdungen berücksichtigt.
Die Art der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung ergibt sich aus dem Aufgabenkatalog der Berufsgenossenschaften für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zur DGUV Vorschrift 2, einschließlich seiner branchenspezifischen Teile. Dieser enthält die Inhalte sowohl des Grundbetreuungsbedarfs als auch des zusätzlichen variablen Betreuungsbedarfs. Bei der Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Betreuungsbedarf als Grundlage der Betreuung vertraglich zu vereinbaren.
(in Anlehnung einem Ausschnitt der DGUV)